Niederbiel, 29.10.2020
Elterninformation 20/21/10
Liebe Eltern,
angesichts der inzwischen stark steigenden Infektionszahlen und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben Bund und Länder zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen. Ziel ist es, das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.
Aus diesem Grund hat die Grundschule Niederbiel die heute eingeführten Unterrichtsmaßnahmen getroffen. Dadurch verhindern wir eine Durchmischung von SchülerInnen, LehrerInnen und Betreuungspersonal und können möglicherweise eine Teilschließung der Schule verhindern.
Dabei benötigen wir Ihre Mithilfe:
Bitte schicken Sie Ihr Kind erst zu den angegebenen Schulzeiten in die Schule.
Bitte melden Sie sich einen Tag zuvor bei der Schulleitung, wenn Sie Bedarf einer Frühbetreuung haben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Frühbetreuung nur möglich ist, wenn Sie eines der drei Module gebucht haben.
Folgende Maßnahmen treten am 2. November in Kraft.
Ein Überblick:
Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind aber weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen geöffnet bleiben.
Schulen und Kindergärten: Schulen und Kindergärten sollen trotz der stark steigenden Corona-Zahlen auch im November verlässlich geöffnet bleiben.
Einzelhandel: Der Groß- und Einzelhandel soll geöffnet bleiben. Allerdings soll sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten dürfen. Zuvor war die Rede von 25 Quadratmetern gewesen.
Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
Hotels & Co.: Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten - auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.
Öffentlichkeit, Feiern: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen. Bislang durften sich in Hessen bis zu zehn Menschen aus verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.
Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken oder Wettannahmestellen. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Auch Bordelle müssen nach wie vor geschlossen bleiben.
Gottesdienste: Gottesdienste sollen weiterhin erlaubt sein. Allerdings müssten die Hygienekonzepte unbedingt eingehalten werden.
Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der deutsche Profisport darf im November nur ohne Zuschauer ausgetragen werden, das gilt auch für die Fußball-Bundesliga. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt.
Heimarbeit: Unternehmen sollen ihren Beschäftigten das Arbeiten im Home-Office ermöglichen, wo immer dies umsetzbar ist.
Hilfen für Unternehmen: Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt.
Wir sind uns dessen bewusst, dass diese Situation für Sie und Ihre Familie eine große Herausforderung darstellt. Mit Ihrer Unterstützung und Ihrem Verständnis werden wir gemeinsam diese Krise meistern.
Im Namen des Fördervereins, des gesamten Betreuungspersonals und des Kollegiums verbleiben wir mit herzlichen Grüßen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!
Bleiben Sie gesund!
Horst Hack
Rektor
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